Schlagwort: DRPR

  • DRPR stärkt demokratische Grundsätze in der politischen Kommunikation

    DRPR stärkt demokratische Grundsätze in der politischen Kommunikation

    Berlin, 03.09.2026 – Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat seine „Richtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum“ um ein ausdrückliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ergänzt. Künftig wird in der Präambel als weitere Voraussetzung für professionelle politische Kommunikation festgehalten:

    „… die Achtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und aller ihr zugrunde liegenden Prinzipien die Grundlage aller politischen Arbeiten bildet.“

    Mit der Ergänzung unterstreicht der DRPR die besondere Verantwortung von Public Affairs-Professionals sowie Lobbyist:innen im demokratischen Prozess. Politische Kommunikation lebt vom Austausch unterschiedlicher Interessen, Positionen und Auffassungen. Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer demokratischer Ordnungsrahmen.

    „Professionelle politische Kommunikation findet nicht im luftleeren Raum statt. Sie ist Teil demokratischer Willensbildung und trägt damit auch Verantwortung für die Grundlagen, auf denen dieser Austausch stattfindet. Mit der Ergänzung machen wir ausdrücklich deutlich, was für unseren Berufsstand selbstverständlich sein sollte. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist die Grundlage verantwortungsvoller politischer Kommunikation“, sagt Prof. Dr. Alexander Güttler, Vorsitzender des Deutschen Rates für Public Relations.

    Die Ergänzung knüpft an die bestehenden Grundsätze der Richtlinie an. Diese verpflichtet Public-Affairs-Professionals und Lobbyist:innen bereits zu Transparenz, Redlichkeit, Wahrhaftigkeit und professionellem Verhalten. Mit der Erweiterung wird die Wahrung demokratischer Grundprinzipien ausdrücklich in diesem berufsethischen Rahmen verankert.

    Kontakt

    GPRA e. V. | Spaces Spittelmarkt
    Wallstraße 9–13
    10719 Berlin

    Tel.: 030 98585380
    E-Mail: info@drpr-online.de
    www.drpr-online.de

    Getragen von

    DPRG | GPRA | BdKom

    Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations
    GPRA e. V. | c/o Spaces Spittelmarkt | Wallstraße 9–13 | 10719 Berlin

    Vereinsregister Berlin: VR 31817 B

    Vorsitz:
    Prof. Dr. Elke Kronewald (bis September 2026)
    Prof. Dr. Alexander Güttler (ab September 2026)

    Stellvertretung: Stefan Watzinger

    Über den DRPR

    Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG), dem Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom) und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e. V. getragen.

    Die Ratsmitglieder sind unabhängige Branchenexpert:innen aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Sie handeln allein ihrem Gewissen verpflichtet sowie in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld.

    Der DRPR beobachtet das Berufsfeld kritisch, entwickelt kommunikative Normen und benennt auf dieser Grundlage Fehlverhalten in der öffentlichen Kommunikation. Er wird entweder auf Basis von eingereichten Beschwerden oder in Eigeninitiative tätig. Mahnungen und Rügen sind wohlbegründete, im Rat mehrheitlich abgestimmte Meinungsäußerungen und nicht mit Gerichtsurteilen gleichzusetzen.

    Seit dem 1. Januar 2026 ist der Deutsche Rat für Public Relations e. V. offiziell als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ein besonderes Anliegen des DRPR ist es, Kodizes und Richtlinien frühzeitig als festen Bestandteil beruflicher Qualifikation zu vermitteln. Deshalb engagiert er sich aktiv in der Aus- und Weiterbildung.

  • DRPR mahnt „Beyond Fluorid“ und Agentur „Publishing Group“

    DRPR mahnt „Beyond Fluorid“ und Agentur „Publishing Group“

    Berlin, 24.07.2026 – Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat nach eingehender Prüfung eine Mahnung gegen die Initiative „Beyond Fluorid“ sowie gegen die sie betreuende Münchner PR-Agentur Publishing Group ausgesprochen. Grund hierfür sind Verstöße gegen die grundlegenden Prinzipien der Absendertransparenz und Professionalität des Deutschen Kommunikationskodex.

    Die Initiative „Beyond Fluorid“ versteht sich laut Eigendarstellung als Plattform für eine offene wissenschaftliche Diskussion über Fluoridexposition und Kariesprävention. Nach Auffassung des Rates ist diese anfängliche Positionierung als neutrale Aufklärungsplattform jedoch zweifelhaft. Kritisiert wird insbesondere, dass die Initiative zunächst ohne Nennung von Unternehmen als Financiers und Unterstützern an die Öffentlichkeit trat. Die Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG sowie deren Forschungsleiter sind erst nachträglich im Impressum und Beirat ergänzt worden. Dass die Unternehmensverbindung beim ersten Auftritt fehlte, bewertet der Rat als unzureichend im Hinblick auf eine proaktive Absenderdarstellung. In der Begründung des Rates heißt es dazu: „Die Absendertransparenz ist ein zentrales Element jeder PR-Arbeit und Voraussetzung für eine glaubwürdige Diskussion und eine eigenständige Einordnung durch Rezipierende.“ Ohne diese Klarheit rücke der Inhalt in den Hintergrund und mache der Frage Platz, wem die Kommunikation letztlich nütze.

    Das Argument der Agenturleitung, den Auftritt fortlaufend zu „präzisieren“, weist der Rat zurück. Ein professioneller Auftritt erfordert die Offenlegung der Hintergründe von Anfang an, statt Informationen erst nachträglich zu ergänzen.

    Da die Initiative inzwischen eine Korrektur vorgenommen hat, verzichtet der Rat auf eine Rüge und belässt es bei einer Mahnung.

    Gleichzeitig weist das Gremium darauf hin, dass das Ausstellen konkreter Produkte bei Veranstaltungen der Initiative dem selbst postulierten Verzicht auf Produktwerbung widerspricht.

    KONTAKT

    Für Rückfragen zur Pressemitteilung steht Ihnen die DRPR-Vorsitzende Prof. Dr. Elke Kronewald unter

    kronewald@drpr-online.de oder +49 (0)176 5031 6598 zur Verfügung.

    Vorsitzende: Prof. Dr. Elke Kronewald

    Stellv.: Stefan Watzinger

    Vereinsregister Berlin VR 31817B

    getragen von: DPRG GPRA BdKom

    Geschäftsstelle des Deutschen Rates für Public Relations e. V.

    c/o GPRA e. V. | Spaces Spittelmarkt  

    Wallstraße 9–13  

    10179 Berlin

    Telefon:     +49 (0)30 98585380 

    Mail:                  info@drpr-online.de

    Homepage:    www.drpr-online.de

    Über den DRPR

    Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG), dem Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom) und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e. V. getragen.

    Die Ratsmitglieder sind unabhängige Branchenexpert:innen aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Sie handeln allein ihrem Gewissen verpflichtet sowie in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld.

    Der DRPR beobachtet das Berufsfeld kritisch, entwickelt kommunikative Normen und benennt auf dieser Grundlage Fehlverhalten in der öffentlichen Kommunikation. Er wird entweder auf Basis von eingereichten Beschwerden oder in Eigeninitiative tätig (z. B. aufgrund von Medienberichten). Mahnungen und Rügen sind wohlbegründete, im Rat mehrheitlich abgestimmte Meinungsäußerungen und nicht mit Gerichtsurteilen gleichzusetzen.

    Seit dem 1. Januar 2026 ist der Deutsche Rat für Public Relations e. V. offiziell als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ein besonderes Anliegen des DRPR ist es, Kodizes und Richtlinien frühzeitig als festen Bestandteil beruflicher Qualifikation zu vermitteln. Deshalb engagiert er sich aktiv in der Aus- und Weiterbildung.

  • Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat Alexander Güttler zum neuen Vorsitzenden gewählt.

    Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat Alexander Güttler zum neuen Vorsitzenden gewählt.

    Berlin, 29.06.2026 – Prof. Dr. Alexander Güttler tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Elke Kronewald an, die nach drei Jahren Amtszeit nicht mehr kandidierte, um sich ihrer neuen Rolle als Prodekanin am Fachbereich Medien der HAW Kiel zu widmen. Sie wird dem Rat als Mitglied jedoch weiterhin angehören. Stellvertretender Vorsitzender bleibt Stefan Watzinger von der Frankfurter Agentur Impact.

    Alexander Güttler ist seit knapp 20 Jahren im DRPR, die meiste Zeit davon verantwortlich für Beschwerden im Bereich Unternehmen und Märkte. Er steht stark für die Brücke zwischen Theorie und Praxis und ist Mitautor des Deutschen Kommunikationskodex sowie Autor verschiedener Richtlinien. Als Honorarprofessor lehrt er an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Public Relations und hat in den vergangenen 25 Jahren erfolgreich die Agentur komm.passion aufgebaut und in das internationale Team Farner integriert, deren Vorstand er war.

    Güttler sieht zentrale Herausforderungen in den tiefgreifenden Veränderungen durch die digitale Transformation und KI. Hier werde es darum gehen, ethische Standards nicht aus den Augen zu verlieren und eine pragmatische Orientierung zu geben. Für die hervorragende Zusammenarbeit und die perfekte Gestaltung des Übergangs dankt er seiner Vorgängerin: „Elke hat den Rat in den vergangenen Jahren sowohl inhaltlich als auch strukturell enorm vorangebracht. Das wird uns gerade in Zeiten immer schnellerer Veränderungen sehr helfen.“

    Alexander Güttlers Amtszeit beginnt im September.

    Über den DRPR

    Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG), dem Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom) und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e. V. getragen.

    Die Ratsmitglieder sind unabhängige Branchenexpert:innen aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Sie handeln allein ihrem Gewissen verpflichtet sowie in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld.

    Der DRPR beobachtet das Berufsfeld kritisch, entwickelt kommunikative Normen und benennt auf dieser Grundlage Fehlverhalten in der öffentlichen Kommunikation. Er wird entweder auf Basis von eingereichten Beschwerden oder in Eigeninitiative tätig (z. B. aufgrund von Medienberichten). Mahnungen und Rügen sind wohlbegründete, im Rat mehrheitlich abgestimmte Meinungsäußerungen und nicht mit Gerichtsurteilen gleichzusetzen.

    Ein besonderes Anliegen des DRPR ist es, Kodizes und Richtlinien frühzeitig als festen Bestandteil beruflicher Qualifikation zu vermitteln. Deshalb engagiert er sich aktiv in der Aus- und Weiterbildung.

    KONTAKT

    Für Rückfragen zur Pressemitteilung steht Ihnen die DRPR-Vorsitzende Prof. Dr. Elke Kronewald unter

    kronewald@drpr-online.de oder +49 (0)176 5031 6598 zur Verfügung.

    Vorsitzende: Prof. Dr. Elke Kronewald

    Stellv.: Stefan Watzinger

    Vereinsregister Berlin VR 31817B

    getragen von: DPRG GPRA BdKom

    Geschäftsstelle des Deutschen Rates für Public Relations e. V.

    c/o GPRA e. V. | Spaces Spittelmarkt  

    Wallstraße 9–13  

    10179 Berlin

    Telefon:     +49 (0)30 98585380 

    Mail:                  info@drpr-online.de

    Homepage:    www.drpr-online.de

  • Prof. Dr. Günter Bentele wird Ehrenvorsitzender des DRPR

    Prof. Dr. Günter Bentele wird Ehrenvorsitzender des DRPR

    DRPR würdigt einen prägenden Gestalter der deutschen Public Relations

    Berlin, 22.06.2026 – Die Mitglieder des Trägervereins des Deutschen Rates für Public Relations (DRPR) haben Prof. Dr. Günter Bentele zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Mit dieser Auszeichnung würdigt der DRPR das langjährige Engagement und die herausragenden Verdienste Benteles für die Weiterentwicklung von Ethik, Qualität und Professionalität in der Kommunikationsbranche.

    Günter Bentele zählt zu den einflussreichsten Persönlichkeiten der deutschen Public Relations. Er ist seit 1994 Mitglied des DRPR und hatte von 2012 bis 2017 den Ratsvorsitz inne. Unter seinem Vorsitz wurde 2012 der Deutsche Kommunikationskodex verabschiedet. Nicht nur als Vorsitzender hat er die Arbeit des Rates maßgeblich gestaltet. Als Wissenschaftler und Praktiker hat er die Disziplin über Jahrzehnte hinweg maßgeblich geprägt. Insbesondere seine Arbeiten zur Vertrauensforschung sowie sein Einsatz für transparente und verantwortungsvolle Kommunikation haben nachhaltige Impulse gesetzt.

    Der DRPR hebt hervor, dass Bentele durch seine Tätigkeit nicht nur die akademische Auseinandersetzung mit Public Relations vorangebracht, sondern auch aktiv zur Etablierung verbindlicher ethischer Standards in der Branche beigetragen hat. Sein Engagement im Rat selbst, sowie in zahlreichen weiteren Gremien habe wesentlich dazu beigetragen, das Vertrauen in professionelle Kommunikation zu stärken.

     „Mit Günter Bentele ehren wir eine Persönlichkeit, die wie kaum eine andere für Integrität und wissenschaftliche Fundierung in der Kommunikationsarbeit steht“, erklärt Uwe A. Kohrs, Vorsitzender des Trägervereins des DRPR. „Seine Impulse wirken bis heute nach und sind für die Weiterentwicklung unseres Berufsfeldes von zentraler Bedeutung.“

    Günter Bentele zeigte sich dankbar für die Auszeichnung: „Die Arbeit im und für den DRPR war mir stets ein wichtiges Anliegen. Ich freue mich, dass die Themen Verantwortung und Vertrauen weiterhin im Mittelpunkt stehen und konsequent weiterentwickelt werden.“

    Seit 2020 gehört Günter Bentele dem Rat als kooptiertes Mitglied an.

    Mit der Ernennung zum Ehrenvorsitzenden würdigt der DRPR nicht nur das Lebenswerk Benteles, sondern setzt zugleich ein Zeichen für die Bedeutung von ethischer Orientierung und Qualitätssicherung in der Kommunikationsbranche.

    ***

    Für Rückfragen zur Pressemitteilung steht Ihnen Uwe A. Kohrs Vorsitzender des Trägervereins des DRPR unter u.kohrs@impact.ag oder 0172/ 5357659 zur Verfügung.

    KONTAKT:
    Uwe A. Kohrs
    Vorsitzender des Trägervereins des DRPR
    E-Mail: u.kohrs@impact.ag
    Telefon: 0172/ 5357659


    Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations
    GPRA e. V.
    c/o Spaces Spittelmarkt
    Wallstraße 9–13
    10719 Berlin


    Vereinsregister Berlin
    VR 31817 B


    Über den DRPR
    Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das
    Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft
    e.V. (DPRG), dem Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom) und der Gesellschaft Public Relations
    Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e. V. getragen.
    Die Ratsmitglieder sind unabhängige Branchenexpert:innen aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und
    anderen Organisationen. Sie handeln allein ihrem Gewissen verpflichtet sowie in Verantwortung gegenüber
    dem gesamten Berufsfeld.
    Der DRPR beobachtet das Berufsfeld kritisch, entwickelt kommunikative Normen und benennt auf dieser
    Grundlage Fehlverhalten in der öffentlichen Kommunikation. Er wird entweder auf Basis von eingereichten
    Beschwerden oder in Eigeninitiative tätig (z. B. aufgrund von Medienberichten). Mahnungen und Rügen sind
    wohlbegründete, im Rat mehrheitlich abgestimmte Meinungsäußerungen und nicht mit Gerichtsurteilen
    gleichzusetzen.
    Seit dem 1. Januar 2026 ist der Deutsche Rat für Public Relations e. V. offiziell als gemeinnütziger Verein
    anerkannt. Ein besonderes Anliegen des DRPR ist es, Kodizes und Richtlinien frühzeitig als festen Bestandteil
    beruflicher Qualifikation zu vermitteln. Deshalb engagiert er sich aktiv in der Aus- und Weiterbildung

  • DRPR betont verantwortungsbewussten Einsatz von Studien in der PR –Neue Leitlinien für die Nutzung empirischer Erkenntnisse außerhalb der klassischen Wissenschafts-PR

    DRPR betont verantwortungsbewussten Einsatz von Studien in der PR –Neue Leitlinien für die Nutzung empirischer Erkenntnisse außerhalb der klassischen Wissenschafts-PR

    Berlin, 18.03.2026 Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat seine Richtlinie Wissenschafts-PR um Regelungen für die Darstellung empirischer Erkenntnisse auch in der allgemeinen PR ergänzt. Die neuen Vorgaben gelten für alle Unternehmen, Agenturen und andere Akteur:innen, die Untersuchungen und Analysen für PR-Zwecke nutzen.

    Klare Regeln für den Einsatz von Studien in der PR

    Studien und daraus resultierende Ergebnisse können immer dann für PR-Zwecke genutzt werden, wenn sie tatsächlich wissenschaftlichen Qualitäts- und Gütekriterien entsprechen. Studiendesign, Methodik, Urheberschaft und Finanzierung müssen transparent offengelegt werden, ebenso der PR-Kontext der Veröffentlichung.

    PR-Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht als „Studien“ bezeichnet werden oder den Eindruck einer wissenschaftlichen Leistung erwecken. Auch dann nicht, wenn sie unter Beteiligung einzelner Wissenschaftler:innen oder wissenschaftlicher Einrichtungen entstanden sind.

    Schutz der Glaubwürdigkeit von Wissenschaft

    Mit der Aktualisierung reagiert der DRPR auf die wachsende Gefahr, dass die hohe Reputation des Wissenschaftssystems für Kommunikationszwecke instrumentalisiert wird.

    „Wissenschaftliche Erkenntnisse genießen in der Öffentlichkeit ein hohes Vertrauen. Gerade deshalb ist es entscheidend, klar zu benennen, wann es sich tatsächlich um Wissenschaftskommunikation handelt und wann um PR, die sich lediglich wissenschaftlich anmutender Formate bedient. Mit der Aktualisierung schaffen wir hier mehr Transparenz und Orientierung für die Praxis“, sagt Prof. Dr. Elke Kronewald, Vorsitzende des Deutschen Rates für Public Relations. Die aktualisierte DRPR-Richtlinie zur Wissenschafts-PR findet sich hier: DRPR-Richtlinie Wissenschafts-PR – DRPR – Deutscher Rat für Public Relations

    Über den DRPR

    Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG), dem Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom) und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e. V. getragen.

    Die Ratsmitglieder sind unabhängige Branchenexpert:innen aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Sie handeln allein ihrem Gewissen verpflichtet sowie in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld.

    Der DRPR beobachtet das Berufsfeld kritisch, entwickelt kommunikative Normen und benennt auf dieser Grundlage Fehlverhalten in der öffentlichen Kommunikation. Er wird entweder auf Basis von eingereichten Beschwerden oder in Eigeninitiative tätig (z. B. aufgrund von Medienberichten). Mahnungen und Rügen sind wohlbegründete, im Rat mehrheitlich abgestimmte Meinungsäußerungen und nicht mit Gerichtsurteilen gleichzusetzen.

    Ein besonderes Anliegen des DRPR ist es, Kodizes und Richtlinien frühzeitig als festen Bestandteil beruflicher Qualifikation zu vermitteln. Deshalb engagiert er sich aktiv in der Aus- und Weiterbildung.

    KONTAKT

    Für Rückfragen zur Pressemitteilung steht Ihnen die DRPR-Vorsitzende Prof. Dr. Elke Kronewald unter

    kronewald@drpr-online.de oder +49 (0)176 5031 6598 zur Verfügung.

    Vorsitzende: Prof. Dr. Elke Kronewald

    Stellv.: Stefan Watzinger

    Vereinsregister Berlin VR 31817B

    getragen von: DPRG GPRA BdKom

    Geschäftsstelle des Deutschen Rates für Public Relations e. V.

    c/o GPRA e. V. | Spaces Spittelmarkt  

    Wallstraße 9–13  

    10179 Berlin

    Telefon:     +49 (0)30 98585380 

    Mail:                  info@drpr-online.de

    Homepage:    www.drpr-online.de

  • Deutscher Rat für Public Relations e. V. ab 1. Januar als gemeinnützig anerkannt

    Deutscher Rat für Public Relations e. V. ab 1. Januar als gemeinnützig anerkannt

    Berlin, 26.01.2026 Der Deutsche Rat für Public Relations e. V. (DRPR) ist ab dem 1. Januar 2026 offiziell als gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit dieser Anerkennung wird die Rolle des DRPR als unabhängiges Selbstkontrollorgan der Kommunikationsbranche weiter gestärkt.

    Die Gemeinnützigkeit bestätigt den Auftrag des DRPR, sich im öffentlichen Interesse für verantwortungsvolle, transparente und ethisch fundierte Kommunikation einzusetzen. Seit seiner Gründung wirkt der DRPR als moralische Instanz der PR- und Kommunikationspraxis in Deutschland und fördert die Einhaltung berufsethischer Standards.

    „Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist ein wichtiges Signal – nach innen wie nach außen“, sagt Uwe A. Kohrs, Vorsitzender des Trägervereins des DRPR. „Sie unterstreicht, dass unsere Arbeit nicht Einzelinteressen dient, sondern dem Gemeinwohl: der Stärkung von Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Integrität in öffentlicher Kommunikation. Dies ist insbesondere in den turbulenten Zeiten des medialen Umbruchs wichtig “

    Der DRPR arbeitet unabhängig von wirtschaftlichen oder politischen Interessen. Er fördert die berufsspezifische Ausbildung, prüft Beschwerden über Kommunikationsmaßnahmen und spricht öffentliche Rügen bei Verstößen gegen die Kodizes aus. Darüber hinaus leistet der Rat Aufklärungsarbeit zu ethischen Fragen der Public Relations. Grundlage seiner Arbeit sind die vom DRPR eigenständig und unabhängig erarbeiteten und publizierten Verhaltenskodizes der Kommunikationsbranche.

    Der Status als gemeinnütziger Verein schafft für den DRPR eine erweiterte Basis für den Ausbau seiner Aktivitäten, insbesondere in den Bereichen Prävention, Transparenz und ethische Orientierung in einer zunehmend digitalisierten Kommunikationslandschaft.

    Der Deutsche Rat für Public Relations e. V. wird getragen von führenden Kommunikations- und Medienverbänden in Deutschland (DPRG, GPRA, BdKom). Die Mitglieder des Rates arbeiten ehrenamtlich.


    Über den DRPR

    Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das
    Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations
    Gesellschaft e.V. (DPRG), dem Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom) und der
    Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public
    Relations e. V. getragen.

    Die Ratsmitglieder sind unabhängige Branchenexpert:innen aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Sie handeln allein ihrem Gewissen verpflichtet sowie in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld.

    Der DRPR beobachtet das Berufsfeld kritisch, entwickelt kommunikative Normen und benennt auf
    dieser Grundlage Fehlverhalten in der öffentlichen Kommunikation. Er wird entweder auf Basis von eingereichten Beschwerden oder in Eigeninitiative tätig (z. B. aufgrund von Medienberichten). Mahnungen und Rügen sind wohlbegründete, im Rat mehrheitlich abgestimmte Meinungsäußerungen und nicht mit Gerichtsurteilen gleichzusetzen.

    Ein besonderes Anliegen des DRPR ist es, Kodizes und Richtlinien frühzeitig
    als festen Bestandteil beruflicher Qualifikation zu vermitteln. Deshalb engagiert er sich aktiv in
    Lehre sowie Aus- und Weiterbildung.

    KONTAKT

    Für Rückfragen zur Pressemitteilung steht Ihnen die DRPR-Vorsitzende Prof. Dr. Elke Kronewald unter

    kronewald@drpr-online.de oder +49 (0)176 5031 6598 zur Verfügung.

    Vorsitzende: Prof. Dr. Elke Kronewald

    Stellv.: Stefan Watzinger

    Vereinsregister Berlin VR 31817B

    getragen von: DPRG GPRA BdKom

    Geschäftsstelle des Deutschen Rates für Public Relations e. V.

    c/o GPRA e. V. | Spaces Spittelmarkt  

    Wallstraße 9–13  

    10179 Berlin

    Telefon:     +49 (0)30 98585380 

    Mail:                  info@drpr-online.de

    Homepage:    www.drpr-online.de

  • Verantwortung und Transparenz: Deutscher Rat für Public Relations veröffentlicht aktualisierte Richtlinie zum Einsatz von KI in der PR

    Verantwortung und Transparenz: Deutscher Rat für Public Relations veröffentlicht aktualisierte Richtlinie zum Einsatz von KI in der PR

    Berlin, 07.10.2025 – Die stetige Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz verändert die Arbeitsweisen in der PR-Branche tiefgreifend. Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) legt daher heute eine erweiterte Richtlinie zum Umgang mit KI in der PR vor.

    Die Neufassung versteht sich als berufsethische und strategische Orientierung für PR-Fachleute, um KI systematisch, reflektiert und verantwortungsvoll entlang des gesamten Kommunikationsprozesses einzusetzen.

    Die Richtlinie konzentriert sich auf vier Kernpunkte:

    1. Transparenz und Kennzeichnung von KI-generiertem Content
    2. Verantwortung und menschliche Aufsicht beim Einsatz von KI
    3. Gemeinsame Verantwortung von Auftraggebenden und Agenturen/ Dienstleistenden
    4. AI Literacy zur Sicherstellung von KI-Kompetenzen/Aus- und Weiterbildung

    Zentrale Regelungen aus der ersten KI-Richtlinie des DRPR sind erhalten geblieben: Gekennzeichnet werden müssen realistisch wirkende Bild-, Video- und Audio-Inhalte, die mit KI erstellt wurden, oder KI-generierte Texte, die nicht menschlich überprüft wurden.

    Erweiterungen betreffen insbesondere die Vermeidung von Diskriminierung und Bias sowie von automatisierter Kommunikation und die Einhaltung diskursiver Fairness. Um einen solchen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu ermöglichen, müssen KI-Kompetenzen kontinuierlich geschult werden.

    „KI eröffnet enorme Chancen für Effizienz und Kreativität in der Kommunikation. Gleichzeitig sind klare Regeln im Hinblick auf eine transparente Kennzeichnung und die Übernahme menschlicher Verantwortung erforderlich“, so Elke Kronewald, Vorsitzende des DRPR.

    „Wir wollen Innovation ermöglichen, ohne dass die Glaubwürdigkeit von Kommunikation gefährdet wird. Die überarbeitete KI-Richtlinie schafft dafür die notwendige Orientierung und setzt verbindliche Leitplanken für den verantwortungsvollen Einsatz von KI in PR und Kommunikation“, ergänzt Stefan Watzinger, stellvertretender Vorsitzender des DRPR.

    Der DRPR empfiehlt allen Organisationen, die in der Kommunikation KI einsetzen bzw. KI-generierten Content anbieten, die Grundsätze der DRPR-KI-Richtlinie in organisationsspezifische Leitlinien zu überführen und diese transparent auf den eigenen Kanälen zu veröffentlichen. Die Richtlinie ist als lebendiges Regelwerk konzipiert, wird fortlaufend überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

    Die vollständige Richtlinie steht auf der Webseite des Rates unter DRPR-Richtlinie zum Einsatz von KI in der PR – DRPR – Deutscher Rat für Public Relations zum Download zu Verfügung.

    KONTAKT

    Geschäftsstelle des Deutschen Rates                                                     

    für Public Relations e. V.                                                                                 

    c/o GPRA e. V.                                                                                            

    Pariser Str. 47                                                                                            

    10719 Berlin                                                                                                                                                                                                                                  

    Tel.: +49 (0)30-4055 9938                                                                            

    E-Mail: info@drpr-online.de

    www.drpr-online.de                                                                                

                                                                                                                   

    Vorsitzende: Prof. Dr. Elke Kronewald

    Stellv.: Stefan Watzinger

  • KI-Influencer:innen aus dem Baukasten – DRPR mahnt Tasy AI

    KI-Influencer:innen aus dem Baukasten – DRPR mahnt Tasy AI

    Berlin, 01.10.2025 – Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat das Unternehmen Tasy AI GmbH – früher: ugcs.io – nach eingehender Prüfung mit einer Mahnung belegt. Grund hierfür sind Verstöße gegen grundlegende Prinzipien der Transparenz und Wahrhaftigkeit im Umgang mit KI-generierten Inhalten.

    Tasy AI bietet Unternehmen und Organisationen eine Plattform, um virtuelle Influencer:innen für Marketing- und Kommunikationszwecke zu erstellen. Diese Avatare treten täuschend echt auf – in Bild, Stimme und Verhalten. Nach Auffassung des Rates nimmt das Unternehmen bewusst in Kauf, dass Mediennutzer:innen diese Inhalte mangels Kennzeichnung für authentische, menschliche Kommunikation halten. 

    „Statt auf Transparenz zu setzen, wird gezielt die Verwechslungsgefahr mit realen Personen als Qualitätsmerkmal herausgestellt. Das gefährdet das Vertrauen in die kommunikative Integrität unseres Berufsfelds und untergräbt die Glaubwürdigkeit von Influencer-Kommunikation“, erklärt Stefan Watzinger, stellvertretender Vorsitzender des DRPR.

    Nicht zuletzt kritisiert der Rat die von Tasy AI kommunizierte Gleichsetzung von KI-Influencer:innen mit realen Testimonials. Die Argumentation, virtuelle Avatare seien eine kostengünstigere und skalierbare Alternative zu menschlichen Influencer:innen, insbesondere wenn deren künstlicher Ursprung nicht offengelegt wird, bewertet der DRPR als kommunikationsethisch problematisch. Dadurch werde nicht nur der Eindruck authentischer Ansprache erzeugt, sondern auch ein Wirkzusammenhang konstruiert, der die Bedeutung von Transparenz bewusst relativiert. 

    Darüber hinaus bemängelt der Rat, dass Tasy AI in seinen Vertriebsunterlagen und auf seiner Webseite nicht durchgängig auf die Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten hinweist – obwohl diese berufsethisch bereits gilt und ab August 2026 gemäß der EU-KI-Verordnung gesetzlich verbindlich wird. Weder Tasy AI noch Heygen als Anbieter der zugrundeliegenden Avatar-Engine haben auf Anfragen des Rates reagiert.

    Nach Ansicht des Rates stellt der Einsatz täuschend echter, nicht gekennzeichneter KI-Influencer:innen ein erhebliches Risiko für den demokratischen Diskurs dar: „Für wenige Euro im Monat können mit Angeboten wie dem von Tasy AI künstlich ganze Gruppen angeblicher Unterstützer:innen oder Kritiker:innen simuliert werden – ohne Kennzeichnung öffnet das gezielter Manipulation und Beeinflussung der öffentlichen Meinung Tür und Tor“, erläutert Watzinger.

    Der DRPR sieht in diesem Angebot von Tasy AI die Gefahr einer gezielten Irreführung von Mediennutzer:innen durch den Einsatz von KI. Der Rat betont, dass der Schutz professioneller Standards und die Wahrung ethischer Grundsätze in der PR, insbesondere im Kontext der wachsenden Marktbedeutung von Künstlicher Intelligenz, von zentraler Bedeutung sind. Vor diesem Hintergrund arbeitet der DRPR derzeit an einer Überarbeitung seiner KI-Richtlinie, um die Leitplanken für den Markt weiterzuentwickeln.

    ——————————————–

    Für Rückfragen zur Pressemitteilung steht Ihnen die DRPR-Vorsitzende Prof. Dr. Elke Kronewald unter kronewald@drpr-online.de oder +49 (0)176 5031 6598 zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Geschäftsstelle des Deutschen Rats für Public Relations e.V.

    c/o GPRA e.V.

    Pariser Straße 47
    10719 Berlin

    Telefon:           +49 (0)30 4055 9938

    Mail:                  info@drpr-online.de

    Homepage:    www.drpr-online.de

  • Deutscher Rat für Public Relations (DRPR) veröffentlicht Richtlinie für Wissenschafts-PR

    Deutscher Rat für Public Relations (DRPR) veröffentlicht Richtlinie für Wissenschafts-PR

    Berlin, 23. Juni 2022 – Der DRPR hat auf das gestiegene öffentliche Interesse an wissenschaftlichen Themen und die Zunahme an problematischen Fällen reagiert und erstmals eine Richtlinie für Wissenschafts-PR erarbeitet. Grundlage für das Regelwerk, das künftig sowohl Leitfaden für die Branche als auch Grundlage für die Spruchpraxis des Rates ist, war ein intensiver Dialog mit den Vertretern der Wissenschafts-Community. Die Ratsmitglieder Prof. Dr. Alexander Güttler und Uwe A. Kohrs stellen die Richtlinie am 23. Juni im Rahmen des DPRG Zukunftsforums in Gelsenkirchen erstmalig vor. Mit der neuen Richtlinie für Wissenschafts-PR gibt der Deutsche Rat für Public Relations allen Personen, die Wissenschaft öffentlich kommunizieren, egal ob in Forschungseinrichtungen, Universitäten, Unternehmen oder Agenturen, einen verbindlichen Leitfaden an die Hand.

    „Kommunikator:innen müssen eine beratende wie teilweise auch steuernde Rolle einnehmen.“ Dies ist eine der Forderungen aus der neuen Richtlinie für Wissenschafts-PR des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR). Mit der Richtlinie reagiert der Rat auf den gestiegenen Stellenwert, den die Vermittlung von Wissenschaft, zum Beispiel aufgrund der Klimakrise oder Corona Pandemie, in der Gesellschaft einnimmt. „Die Richtlinie ist für den DRPR eine dringend benötigte normative Richtschnur bei der Bearbeitung von problematischen Fällen, die in der letzten Zeit deutlich zugenommen haben“, erläutert Prof. Güttler, der maßgeblich für die Richtlinie verantwortlich zeichnet. „Andererseits war uns dabei aber auch wichtig, die Position der Kommunikator:innen innerhalb ihrer Organisationen zu stärken. Kommunikator:innen dürfen nicht nur reine Erfüllungsgehilf:innen in wissenschaftlichen Einrichtungen sein“, ergänzt Güttler.

    Gemeinsam stellen Prof. Dr. Alexander Güttler und Uwe A. Kohrs die Richtlinie im Rahmen des DPRG Zukunftsforums am 23. Juni vor. Dort diskutieren sie mit Dr. Elisabeth Hoffmann, Chief Communication Officer an der Universität zu Köln, über die Notwendigkeit von Regeln bei der Vermittlung von wissenschaftlichen Inhalten für die Öffentlichkeit. „Es war uns wichtig, dass in der Richtlinie explizit die Anforderung an die Verständlichkeit von Wissenschaftsvermittlung für Laien festgeschrieben ist “, so Kohrs. Die DRPR Richtlinie konzentriert sich denn auch auf Leitlinien bei der Vermittlung für die allgemeine Öffentlichkeit und nicht auf die wissenschaftliche Fachkommunikation. „Die Richtlinie ist ein wichtiger Beitrag zur Professionalisierung der Branche und ich danke im Namen des Rates allen, die an diesem Projekt mitgearbeitet und es unterstützt haben“, sagt Prof. Dr. Lars Rademacher, Vorsitzender des Rats, der beim Forum Wissenschaftskommunikation im Oktober mit Gästen ebenfalls über die neue Richtlinie diskutieren wird.

    Die Richtlinie wurde im Rahmen eines eineinhalbjährigen, intensiven Prozesses entwickelt, der bereits im Februar 2021 mit einem öffentlichen, digitalen Hearing des Rates begann. Darauf folgte die Formulierung einer „Rohversion“, in die bereits bestehenden Leitlinien einbezogen wurden. Ziel war es, möglichst klare und für den Rat in der Spruchpraxis anwendendbare Regeln zu formulieren. In diesem Prozess wurden viele Expert:innen und Verbände, auch im Rahmen weiterer Diskussionsrunden – etwa bei der Auszeichnung der Forschungssprecher:innen und -sprecher des Jahres 2021 – einbezogen. Uwe A. Kohrs, Vorsitzender des Trägervereins des DRPR, erklärt: „Es war uns ein besonderes Anliegen, die Erarbeitung der Richtlinie einerseits mit der Expertise aus den Trägerverbänden und andererseits mit der Durchführung mehrerer Diskussionsrunden bestmöglich zu unterstützen.“

    Die Richtlinie für Wissenschafts-PR als Download:


    Über den DRPR

    Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband der Kommunikatoren (BdKom) e.V. und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.
    Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem Gewissen verpflichtet.
    Die Kernaufgaben des DRPR sind es, a) das Berufsfeld im Rahmen seiner Möglichkeiten kritisch zu beobachten, b) kommunikative Normen zu formulieren und zu entwickeln und c) auf Basis dieser Normen kommunikatives Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion einzumischen.
    Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten. In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden.


    Kontakt

    Geschäftsstelle des Deutschen Rates für Public Relations
    c/o GPRA e.V.
    Alt-Moabit 90
    10559 Berlin
    Vorsitzender Lars Rademacher
    Stellv. Matthias Rademacher
    Vereinsregister Berlin VR 31817 B

    Tel.: +49 (0)30-4055 9938
    E-Mail: info@drpr-online.de
    www.drpr-online.de

    getragen von: DPRG, GPRA ,BdKom
    Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V.
    c/o GPRA e.V.


  • Deutscher Rat für Public Relations (DRPR) veröffentlicht neue Auflage der Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken

    Deutscher Rat für Public Relations (DRPR) veröffentlicht neue Auflage der Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken

    Berlin, 25. April 2022. DRPR reagiert mit 3. Auflage der Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken auf die steigende Konvergenz von Meinung und redaktionellen Inhalten in der digitalen Kommunikation. Die Stellungnahme zu Influencer:innen und Absendertransparenz wurde überarbeitet und weiter geschärft.

    Der Deutsche Rat für Public Relations verabschiedet 3. Neuauflage der erstmals im Jahr 2010 verabschiedeten Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken. Durch die Änderungen reagiert der DRPR auf aktuelle Herausforderungen der digitalen Kommunikation. Prof. Dr. Alexander Güttler, als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Unternehmen & Markt I federführend für die Überarbeitung der Richtlinie verantwortlich, fasst zusammen: „Die Vielzahl und wachsende Professionalisierung der Akteur:innen wie beispielsweise Influencer:innen und die neuen – auch technischen – Formen der Kommunikation wie Social Bots haben eine Überarbeitung notwendig gemacht – und dies wird sicher nicht die letzte sein.“

    Kern der Richtlinie ist, dass es für die Nutzer:innen von Internetangeboten jederzeit erkennbar sein muss, ob es sich um unabhängige, redaktionelle Inhalte, die Meinung von Privatpersonen oder um PR als professionellen Informations- und Kommunikationsprozess handelt. Die Neuauflage der Online-Richtlinie bezieht dabei explizit Influencer:innen als News-Produzent:innen mit ein. Influencer:innen kommt durch ihre Präsenz und Reichweite eine journalistenähnlichen Gate-Keeper-Funktion zu und damit auch Verantwortung gegenüber ihrem Publikum. Die Richtlinie betont die Notwendigkeit, Meinungsäußerungen zu politischen oder gesellschaftlichen Themen oder zu Produkten/Services klar als solche zu bezeichnen und zu kennzeichnen.

    Außerdem spricht sich der DRPR in der Online-Richtlinie explizit gegen das Verbreiten von Fake-News aus. Dies gilt unabhängig davon, ob diese wieder korrigiert werden oder nicht. Die Richtlinie soll dabei keinesfalls zu einer Einschränkung der Debattenkultur führen. Im Gegenteil: Vielmehr geht es um die Stärkung der Zugänglichmachung unterschiedlicher Perspektiven durch professionell erstellte Inhalte, die immer faktenbasiert zu sein haben. Zudem muss stets eine Unterscheidung zwischen sachlicher Bewertung und Meinung möglich sein.

    Der Einsatz meinungsmanipulierender Social Bots ist in der Sicht des DRPR unvereinbar mit den Grundsätzen verantwortungsbewusster Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählen auch gekaufte „Fans“, „Follower“ und der Gleichen. Der DRPR vertritt hier den Standpunkt, dass hinter jeder öffentlich vorgetragenen Meinung auch ein Mensch stehen muss.

    Mit der Neuauflage der Online-Richtlinie zeigt der Deutsche Rat für Public Relations ein verbindliches Regelwerk für alle Personen auf, die die Interessen von Organisationen in Medien und Netzwerken professionell vertreten. Die Richtlinie schließt ausdrücklich Privatpersonen ein, die für ihre Kommunikationsaktivitäten durch Zahlungen oder Sachleistungen vergütet werden. Der DRPR leistet somit einen wichtigen Beitrag zu Verhaltenskodizes in der digitalen, partizipativen Kommunikation.


    Über den DRPR

    Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband der Kommunikatoren (BdKom) e.V. und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.
    Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem Gewissen verpflichtet.
    Die Kernaufgaben des DRPR sind es, a) das Berufsfeld im Rahmen seiner Möglichkeiten kritisch zu beobachten, b) kommunikative Normen zu formulieren und zu entwickeln und c) auf Basis dieser Normen kommunikatives Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion einzumischen.
    Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten. In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden.


    Pressekontakt

    Anea Meinert
    E-Mail: info@drpr-online.de